Allgemeine Geschäftsbedingungen COMPREHENSIVE PROJECT MANAGEMENT GMBH, Stand 12.02.2024

1 Geltungsbereich

1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche zu schließende Verträge der COMPREHENSIVE PROJECT MANAGEMENT GMBH (in weiterer Folge CPM abgekürzt) und einem Vertragspartner, soweit durch CPM nicht ausdrücklich und schriftlich Abweichendes anerkannt und bestätigt wurde.

2 Angebot, Vertragsschluss Auftrag

2.1 Vereinbarungen bedürfen, abgesehen von in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen genannten Ausnahmen, grundsätzlich der Schriftform.

2.2 Die Angebote von CPM sind, sofern nichts anderes angegeben ist, für 30 Tage freibleibend gültig. Dies gilt hinsichtlich aller angegebenen Daten.

2.3 Enthält eine Auftragsbestätigung von CPM Änderungen gegenüber dem Auftrag, so gelten diese als vom Auftraggeber genehmigt, sofern dieser nicht unverzüglich schriftlich widerspricht.

2.4 Als Vertrag im Sinne dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen gilt jeder Dienstleistungsvertrag, welcher zwischen CPM und einer anderen Partei durch die hierzu befugten Vertreter abgeschlossen wird. Alle Verträge zwischen CPM und Auftraggebern sind Dienstleistungsverträge.

2.5 Inhalt und Umfang der zwischen CPM und dem Kunden vereinbarten Dienstleistung ergeben sich aus der Vertrag, der Vollmacht und diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

2.6 Ein Vertrag zwischen CPM und einem Auftraggeber kommt durch die firmenmäßige Fertigung eines Angebots durch diesen, eine sonstige von ihm bzw. seinen Vertretern getätigte Willenserklärung (beispielweise E-Mails, mündliche Zusagen) sowie nach Zustellung einer Auftragsbestätigung von CPM zustande. Für die Zustellung der Auftragsbestätigung ist die Übermittlung per E-Mail ausreichend.

2.7 Sämtliche Änderungen und Ergänzungen eines geschlossenen Vertrags bedürfen zu ihrer Gültigkeit der schriftlichen Bestätigung durch CPM.

2.8 CPM verpflichtet sich zur ordnungsgemäßen Durchführung des erteilten Auftrags nach den allgemein anerkannten Regeln des Fachgebiets Projektmanagement und den Grundsätzen der Wirtschaftlichkeit.

3 Erfüllungsort

3.1 Erfüllungsort für die Leistung ist mangels abweichender schriftlicher Vereinbarung der jeweilige Sitz der Niederlassung von CPM, an dem die Dienstleistung erbracht wird.

4 Dienstleistungserbringung

4.1 Verzögert sich die Dienstleistungserbringung durch einen aufseiten von CPM eingetretenen Umstand, der einen Entlastungsgrund im Sinne des Art. 12 darstellt, so wird eine angemessene Verlängerung der Erbringungsfrist gewährt.

4.2 Hat CPM einen Dienstleistungsverzug verschuldet, so kann der Auftraggeber entweder Erfüllung verlangen oder unter Setzung einer angemessenen Nachfrist den Rücktritt vom Vertrag erklären.

4.3 Nimmt der Auftraggeber die gemäß Vertrag bereitgestellte Dienstleistung nicht am vertraglich vereinbarten Ort oder zum vertraglich vereinbarten Zeitpunkt an und ist die Verzögerung nicht durch eine Handlung oder Unterlassung von CPM verschuldet, so kann CPM entweder Erfüllung verlangen oder unter Setzung einer Nachfrist vom Vertrag zurücktreten. CPM hat außerdem einen Anspruch auf Rückerstattung aller gerechtfertigten Aufwendungen, welche CPM für die Durchführung des Vertrags machen musste und die nicht in den empfangenen Zahlungen enthalten sind.

4.4 Andere als die in Art. 4 genannten Ansprüche des Vertragspartners gegen CPM aufgrund eines Verzugs (wie bspw. Konventionalstrafen) sind ausgeschlossen.

5 Zahlung

5.1 CPM behält sich das Recht vor, dem Auftraggeber Rechnungen ausschließlich auf elektronischem Weg (bspw. per E-Mail) zuzustellen.

5.2 Zahlungen an CPM sind entsprechend der vereinbarten Zahlungsbedingungen zu leisten. Sofern keine anderen Zahlungsbedingungen vereinbart wurden, hat der Auftraggeber Rechnungen binnen 7 Tagen ab Rechnungsstellung ohne Abzug zu begleichen.

5.3 Als Eingangsdatum der Zahlung gilt der Tag des Einganges am Konto der von CPM angegebenen Bankverbindung.

5.4 Die Aufrechnung von Forderungen gegenüber CPM mit allfälligen Gegenforderungen, aus welchem Grunde auch immer, ist unzulässig.

5.5 Ist ein Auftraggeber mit einer vereinbarten Zahlung oder sonstigen Leistung im Verzug, so kann CPM auf Erfüllung des Vertrags bestehen und/oder

  1. a) die Erfüllung seiner eigenen Verpflichtungen bis zur Begleichung der rückständigen Zahlungen oder sonstigen Leistungen aufschieben,
  2. b) eine angemessene Verlängerung der Dienstleistungserbringungsfrist in Anspruch nehmen,
  3. c) den ganzen noch offenen Rechnungsbetrag fällig stellen,
  4. d) sofern aufseiten des Vertragspartners kein Entlastungsgrund im Sinne des Art. 11 vorliegt, ab Fälligkeit Verzugszinsen in der Höhe von 7,5 % p. a. über dem jeweiligen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank (siehe RL/EG zur Bekämpfung von Zahlungsverzug im Geschäftsverkehr, vom 29. Juni 2000) verrechnen,
  5. e) unter Einräumung einer angemessenen Nachfrist den Rücktritt vom Vertrag erklären.

5.7 Der Vertragspartner hat CPM jedenfalls als weiteren Verzugsschaden die entstandenen Mahn- und Betreibungskosten zu ersetzen.

5.8 Hat nach Ablauf der Nachfrist der Vertragspartner die geschuldete Zahlung oder sonstige Leistung nicht erbracht, so kann CPM durch schriftliche Mitteilung vom Vertrag zurücktreten. Der Vertragspartner hat über Aufforderung von CPM bereits erfolgte Leistungen zurückzustellen, sowie alle gerechtfertigten Aufwendungen zu erstatten, welche CPM für die Durchführung des Vertrags tätigen musste.

6 Reisekosten

6.1 CPM behält sich das Recht vor, zur Erfüllung des mit dem Auftraggeber geschlossenen Vertrags diesem gegenüber Ersatz für Aufwendungen aus Reisen geltend zu machen. Reisekosten in diesem Sinn umfassen die Kosten für die Unterbringung, für die im Folgenden beschriebenen Transportmittel und die Reisezeit der Vertreter von CPM.

  1. a) Für Reisen, deren Ziel nicht mehr als 250 km Fahrstrecke vom Sitz von CPM entfernt ist, wird CPM seine Vertreter per Kfz befördern.
  2. b) Für alle darüber hinausreichenden Distanzen behält CPM sich die Beförderung seiner Vertreter mittels Linienflug, Bedarfsflug oder Bahn vor.
  3. c) Erfolgt die Beförderung der Vertreter von CPM per Flugzeug, werden grds. Flüge in der Buchungsklasse „Economy Plus“ oder einer gleichwertigen Klasse gebucht. Für Flüge mit einer Reisedauer von über drei Stunden kann CPM auf der Beförderung seiner Vertreter in der „Business Class“ oder einer gleichwertigen Buchungsklasse eines Linienfluges bestehen.

7 Schutzrechte

7.1 Der Auftraggeber haftet gegenüber CPM dafür, dass die von ihm bei CPM beauftragen Dienstleistungen frei von Schutzrechten Dritter sind. Der Auftraggeber hat CPM bei allfälligen Forderungen gegen CPM aus der Verletzung solcher Schutzrechte schad- und klaglos zu halten.

8 Geheimhaltung

CPM behandelt alle Informationen, einschließlich personenbezogener Daten, die der Kunde CPM im Zusammenhang mit den Dienstleistungen zur Verfügung stellt, vertraulich. CPM wird vertrauliche Informationen nur seinen Mitarbeitern offenlegen, die sie kennen müssen und verpflichtet sind, sie vertraulich zu behandeln. Vertrauliche Informationen werden nur zur Erbringung der Dienstleistungen verwendet, einschließlich der Erstellung von Angeboten und der Bewertung potenzieller Dienstleistungen oder für andere Zwecke die vom Kunden angefordert oder autorisiert wurden. Vertrauliche Informationen umfassen keine Informationen, die öffentlich zugänglich sind oder CPM bereits bekannt sind, von CPM unabhängig erworben oder entwickelt wurden, oder es gesetzlich vorgeschrieben ist diese offenzulegen. Auf Anweisung des Kunden und nach schriftlicher Benachrichtigung an CPM durch den Kunden, wird CPM vertrauliche Informationen, einschließlich aller personenbezogenen Daten, die sich in seinem Besitz oder unter seiner Kontrolle befinden, unverzüglich zurückgeben oder vernichten, wenn diese für die Erbringung der Dienstleistungen nicht mehr erforderlich sind. Die Voraussetzung für die Aufbewahrung solcher vertraulichen Informationen ist erfüllt, wenn dies nach geltendem Recht/Vorschriften oder dokumentierten professionellen Archivierungsrichtlinien erforderlich ist oder anderweitig vom Kunden autorisiert oder angewiesen wurde. Alle so aufbewahrten vertraulichen Informationen unterliegen jederzeit den Bedingungen dieser Vereinbarung, einschließlich in Bezug auf Vertraulichkeit, Sicherheit und Geheimhaltung.

Für den Fall, dass CPM Kenntnis von einem Verstoß gegen die in diesem Abschnitt festgelegten Verpflichtungen oder einer Offenlegung vertraulicher Informationen durch CPM hat, die nicht in Abschnitt 14 unten gestattet ist, muss CPM dies unverzüglich dem betroffenen Kunden mitteilen.

9 Haftung

9.1 Es gilt als ausdrücklich vereinbart, dass CPM dem Auftraggeber keinen Schadenersatz für Verletzungen von Personen, die nicht Vertragsgegenstand sind und für sonstige Schäden zu leisten hat, sofern sich nicht aus den Umständen des Einzelfalles ergibt, dass CPM zumindest grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt.

9.2 CPM haftet nicht für unvorhersehbare Schäden, Mangelfolgeschäden, sonstige mittelbare Schäden und Schäden aus entgangenem Gewinn.

10 Folgeschäden

10.1 Die Haftung von CPM gegenüber dem Auftraggeber für Produktionsstillstand, entgangenen Gewinn, Nutzungsausfall, Vertragseinbußen oder jeden anderen wirtschaftlichen oder indirekten Folgeschaden ist ausgeschlossen.

11 Entlastungsgründe

11.1 CPM ist von der termingerechten Vertragserfüllung ganz oder teilweise befreit, wenn CPM daran durch Ereignisse höherer Gewalt gehindert wird. Als Ereignisse höherer Gewalt gelten ausschließlich Ereignisse, die für CPM unvorhersehbar und unabwendbar sind, aus der Sphäre eines Dritten kommen.

12 Datenschutz

12.1 CPM ist berechtigt, personenbezogene Daten von Vertragspartnern im Rahmen des Geschäftsverkehrs zu speichern, zu übermitteln, zu überarbeiten und zu löschen.

13 Gerichtsstand, anwendbares Recht, Erfüllungsort

13.1 Gerichtsstand für aus einem mit CPM geschlossenen Vertrag resultierende Streitigkeiten ist ausschließlich das sachlich zuständige Gericht am Gerichtsstand Innsbruck, Österreich.

13.2 CPM behält sich das Recht vor, Streitigkeiten aus jenen Verträgen, welche aufgrund dieser AGB abgeschlossen wurden, von einem Schiedsgericht entscheiden zu lassen. In diesem Fall gilt: Alle Streitigkeiten werden nach der Schiedsordnung des Internationalen Schiedsgerichts der Wirtschaftskammer Österreich (Wiener Regeln) unter Ausschluss des ordentlichen Rechtswegs entschieden. Als Verfahrenssprache gilt dabei Deutsch.

13.3 Jeder Vertrag zwischen CPM und einem Vertragspartner unterliegt österreichischem Recht unter Ausschluss des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf.

13.4 Für die Dienstleistung gilt, so weit nicht anders in der Beauftragung vereinbart, der Sitz von CPM als Erfüllungsort.

14 Offenlegung von Informationen inkl. Werbung

Die Arbeit von CPM für den Kunden ist vertraulich und nur für den internen Gebrauch des Kunden bestimmt. CPM wird die Informationen ohne die vorherige schriftliche Zustimmung des Kunden nicht an Dritte weitergeben. Ebenso erklärt sich der Kunde damit einverstanden, dass er keine Materialien oder Informationen, die CPM dem Kunden zur Verfügung stellt, einschließlich der Dienstleistungsinhalte, ohne die vorherige schriftliche Genehmigung von CPM an Dritte weitergibt. Jede Partei erklärt sich ferner damit einverstanden, den Namen oder die Marke der anderen Partei nicht ohne vorherige schriftliche Genehmigung der anderen Partei in irgendeiner Kommunikation mit Dritten zu verwenden.

Der Kunde versteht und stimmt zu, dass Informationen, die Gegenstand der hier beschriebenen Dienstleistung sind, ausschließlich für den internen Gebrauch bereitgestellt oder präsentiert werden und ohne die vorherige schriftliche Zustimmung von CPM weder ganz noch teilweise an andere natürliche oder juristische Personen als die in diesem Abschnitt beschriebenen bereitgestellt oder übermittelt werden dürfen. Der Kunde kann aus dieser Kooperation entstandenen Dienstleistungsergebnisse an die eigenen Führungskräfte und Mitarbeiter seiner eigenen Unternehmensorganisation nur dann weitergeben, wenn diese Personen (a) diese Informationen kennen müssen, (b) über den vertraulichen Charakter der Leistungen informiert werden, und (c) stimmt zu, die in diesem Abschnitt genannten Beschränkungen einzuhalten. Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass er sich ohne die vorherige schriftliche Zustimmung von CPM in keinem externen Dokument oder Mitteilung auf CPM bezieht oder CPM-Informationen zur externen Verbreitung frei gibt, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Pressemitteilungen, Websites, Angebotsunterlagen und Gespräche mit Beratern.